Anmeldung Ausstellung BEWUSST SEINS TAGE SOLOTHURN 2024

AUSSTELLER ANMELDUNG
4. - 7. April 2024
Infos: office@bewusstseinstage.ch +41 79 371 11 19

4 Tage für den nächsten Schritt in ein neues Bewusstsein.
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AGB’s für BEWUSST SEINS TAGE

  1. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt
  2. Nach Prüfung der Anmeldung erfolgt Rechnung und Publikation
  3. Empfangsbestätigung der Rechnung gleich Einverständnis und Vertrag (siehe Punkt 36. Gerichtsstand Solothurn)
  4. Internet-, Broschüreneintrag und Bearbeitungsgebühr CHF 95.00 (obligatorisch)
  5. Alle Preise exkl. 8.1% MWST (NEU ab 01.01.2024)
  6. Sämtliche Kosten müssen zwei Monate vor Messebeginn in CHF bezahlt sein
  7. Wir bieten keinen Standbau an (keine Stellwände) reine Bodenfläche
  8. Standflächentiefe 2m, andere Masse nach Absprache
  9. Mindest-Standgrösse 4m2, bei Typ C  ist die Mindest-Standgrösse 8m2
  10. Es darf nichts an den Gebäudewänden montiert (kleben, aufhängen, nageln) werden. Ausnahme: offizielle Messedeko
  11. Bei Tischmiete, Standgrösse mindestens 5m2
  12. Mitgebrachte Stellwände die höher als 210 cm sind, müssen dem Veranstalter frühzeitig mitgeteilt werden
  13. Produkte müssen dem Veranstalter bekanntgegeben werden
  14. Es dürfen keine, dem Veranstalter nicht bekanntgegebenen Produkte, verkauft werden
  15. Produkteexklusivität nur in Absprache mit Veranstalter
  16. Fälligkeit: zwei Monate vor Messebeginn
  17. Annullation bis 2 Monate vor Messebeginn 50% der Standkosten, danach 100% der Standkosten
  18. Vertrag ist nach Absprache mit Veranstalter übertragbar (Gebühr CHF 95.00)
  19. Falls der Standplatz nicht weitervermietet werden kann, bleibt die Schuld
  20. Grundsätzlich wird kein Annullationsgrund anerkannt
  21. Annullation wegen Massnahmen der Regierungen, werden Gutschriften für Verschiebungsdatum ausgestellt
  22. Annullationskosten in jedem Fall CHF 95.00
  23. Vortragskosten: CHF 50.00
  24. Veranstalter behält sich das Recht vor, Aussteller ohne Entschädigung auszuschliessen
  25. Ausgeschlossene Aussteller, verlieren Anspruch auf Eintrag ohne Entschädigung
  26. Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Vortragszeit
  27. Zugeteilte Vortragszeiten können vom Veranstalter, geändert oder storniert werden
  28. An der Ausstellung kann der Veranstalter für Werbezwecke fotografieren und filmen
  29. Jeder entsorgt seinen Abfall selbst
  30. Keine Emissionen mit Duftlampen, Räucherwaren, Demo Spot (Ton)
  31. Nur geschützte Kerzen
  32. Der Aussteller darf die Ausstellung nur nach Absprache mit dem Veranstalter frühzeitig verlassen
  33. Frühzeitiges Verlassen oder Abräumen des Standes ohne Einwilligung des Veranstalters, wird mit einer Konventionalstrafe von CHF 200.00 belegt
  34. Für Eigenschäden haftet der Aussteller selbst
  35. Jeder Aussteller hat eine gültige Haftpflichtversicherung (Veranstalter kann Policen Einsicht verlangen)
  36. Gerichtsstand Solothurn (Rechnungsanerkennung gleich Unterschrift, siehe Punkt 3.)
  37. Jeder Aussteller bekommt Messebroschüre, Flyer und Plakate für Werbezwecke, kostenlos und ohne Kostenfolge zugesendet
  38. Aufbau Donnerstag von 09:00-13:30 Uhr, nicht früher und nicht später
  39. Aussteller Apéro: Donnerstag um 13:30 Uhr
  40. Abbau Sonntag von 18-20 Uhr, nicht früher und nicht später
  41. Öffnungszeiten: Do 14 – 20  |  Fr 11 – 20  |  Sa 11 – 20  |  So 11-18
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